Kosten

DIE KOSTEN


Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte

Unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang (z.B. wie viele Sitzungen) die Kosten übernommen werden, hängt von den Vereinbarungen in Ihrer Versicherungspolice ab. Aus diesem Grund empfehlen wir, vor Aufnahme der Psychotherapie die Vertragsbedingungen bei Ihrer Versicherung zu erfragen.


Die notwendigen Antragsformulare können Sie gerne zu unserem ersten Termin mitbringen.


Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. 

Selbstzahler

Leistungen wie psychologische Beratung und Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um Heilbehandlungen handelt. 


Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Die Kosten können wir gern in einem Gespräch klären.

AUSFALLHONORAR

Eine Psychotherapeutische Praxis ist eine Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet wird. Psychotherapie wird über einen längeren Zeitraum mit festgelegter Behandlungsdauer durchgeführt.

Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden. Daher sind verbindliche Terminvereinbarungen notwendig.


Termine können unabhängig von der Ursache bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzung abgesagt werden. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar privat berechnet.

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